09.07.2020, 17:48
(09.07.2020, 16:01)DEG schrieb: Kann mir nicht vorstellen, das es sich um Willkür handelt.weil es vermutlich nicht daran liegt - das man keine nachgereicht hätte - sondern die dem DEB nicht ausreichen, warum auch immer. Möglicherweise können auch aufgrund des abweichenden Geschäftsjahrs bestimmte Dokumente erst verspätet nachgeliefert werden, falls das GS überhaupt noch abweichend ist. Vielleicht sind sie auch nur sauer vom letzten Jahr - wer weiss ... Die hier und da vermutete große Leiche im Keller glaube ich erst dann, wenn sie bestätigt ist.
Das kann sich der DEB eigentlich nicht erlauben.
Die Sache scheint ernst zu sein.
Zumal da auch steht, dass alle gesetzten Nachfristen verstrichen sind, ohne ein zur Genehmigung ausreichendes Ergebnis zu erzielen.
Also hat man die Möglichkeit zum Nachbessern gehabt.
Wenn alles so einfach wäre, warum hat man es dann nicht getan ?