01.03.2013, 18:47
(01.03.2013, 18:41)Chrischi schrieb: Es wäre trotzdem nett, wenn mal irgendwo offiziell was zu den Dauerkarten gesagt/geschrieben würde. Theoretisch muss der Insolvenzverwalter keine Leistungen erbringen, für Zahlungen, die vor dem Insolvenzantrag an die GmbH geleistet wurden. Und da fallen auch unsere Dauerkarten drunter.
Es wurde Insolvenz beantragt und diese ist noch nicht eröffnet.Bleibt also alles beim alten.
Alkohol ist keine Lösung, sondern ein Destillat!