29.10.2015, 16:14
@Bertl
eben nicht, wenn nur 2 Spielen dürfen, wird ja kein Vertrag gemacht. Siehe damals unser! Torhüter Mac Donald glaub ich, wäre er bis Saisonbeginn eingebürgert worden hätte er Vertrag bekommen, so nicht. Gut war Canadier. Aber als alter Schwede hätte er die Indians verklagen können, eben weil EU Bürger und Vertrag nicht bekommen weil kein Deutscher. Da müssten dann die Indians aus Selbstschutz gegen die Beschränkung klagen.
Klar ist es schwierig zu beweisen, dass man einen Vertrag nicht bekommt weil man nicht deutscher EU-Bürger ist und nur den Vertrag als überzähliger Konti nicht bekommt. Aber eine unglücklich formulierte Ablehnung eines Managers in schriftlicher Form oder vor Zeugen und der Spieler kann klagen. Dann muss der Verein 3 Monatsgehälter bezahlen, wo sie eh alle auf Kante genäht sind, also Pleite gehen oder selber klagen gegen die DEB/Ligen Vereinbarung.
So war es ja damals. Und ich dachte ja auch, dass in der Konsequenz aus dem Urteil gegen die Vereinbarung geklagt werden kann, also das es seitdem die Beweislastumkehr gibt. Ich bewerbe mich als EU-Bürger bei allen Vereinen die schon entsprechend Kontispieler haben, bekomme überall eine Absage und klage gegen alle, weil es ja nachvollziehbar ist, dass ich Vertrag wegen der Klausel nicht bekommen hab. Also dass seitdem nicht der Spieler nicht mehr beweisen muss das er wegen Nationalität nicht genommen wurde, sondern der Verein dass es nicht daran lag, und da subjektives empfinden "ich bin gut genug für die Liga/er ist nicht gut genug für die Liga" eben kein Beweis ist, wäre das für den Verein eben nicht zu beweisen, dass es an der Nationalität nicht liegt.
eben nicht, wenn nur 2 Spielen dürfen, wird ja kein Vertrag gemacht. Siehe damals unser! Torhüter Mac Donald glaub ich, wäre er bis Saisonbeginn eingebürgert worden hätte er Vertrag bekommen, so nicht. Gut war Canadier. Aber als alter Schwede hätte er die Indians verklagen können, eben weil EU Bürger und Vertrag nicht bekommen weil kein Deutscher. Da müssten dann die Indians aus Selbstschutz gegen die Beschränkung klagen.
Klar ist es schwierig zu beweisen, dass man einen Vertrag nicht bekommt weil man nicht deutscher EU-Bürger ist und nur den Vertrag als überzähliger Konti nicht bekommt. Aber eine unglücklich formulierte Ablehnung eines Managers in schriftlicher Form oder vor Zeugen und der Spieler kann klagen. Dann muss der Verein 3 Monatsgehälter bezahlen, wo sie eh alle auf Kante genäht sind, also Pleite gehen oder selber klagen gegen die DEB/Ligen Vereinbarung.
So war es ja damals. Und ich dachte ja auch, dass in der Konsequenz aus dem Urteil gegen die Vereinbarung geklagt werden kann, also das es seitdem die Beweislastumkehr gibt. Ich bewerbe mich als EU-Bürger bei allen Vereinen die schon entsprechend Kontispieler haben, bekomme überall eine Absage und klage gegen alle, weil es ja nachvollziehbar ist, dass ich Vertrag wegen der Klausel nicht bekommen hab. Also dass seitdem nicht der Spieler nicht mehr beweisen muss das er wegen Nationalität nicht genommen wurde, sondern der Verein dass es nicht daran lag, und da subjektives empfinden "ich bin gut genug für die Liga/er ist nicht gut genug für die Liga" eben kein Beweis ist, wäre das für den Verein eben nicht zu beweisen, dass es an der Nationalität nicht liegt.