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EC Hannover vs. Herner EV
Schade. Hab mehr erwartet...
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(23.11.2016, 12:14)Nur_der_ECH_1948 schrieb:
(23.11.2016, 11:59)Boerje schrieb: Kannst Du diesbzgl. vielleicht auch mal genauer werden? Fakten schaffen anstatt nur solche zu behaupten? Oder ist es doch nur Meinungsmache? Bisher sprichst Du immer nur von "Fakt ist {...}", aber woran machst Du das fest? Und inwiefern definierst Du gut verdient? 5 Euro oder 50 Euro? Oder 500 Euro pro Fahrt? Wenn du soviel weißt, dann teile uns doch dein Wissen mit. Aber wenn Du nicht so viel weißt, dann hör bitte auf irgendwelche Märchen zu erzählen. Bin gespannt Zwinkern

Sind keine Märchen, und gerade Du, der ja hier ein auf der Superinformierte macht, solltest das wissen. Aber Vasall von Bomber ist wohl ganz toll für Dich. Weitermachen.

Also keine Fakten am Start. Gut weiß man dich einzuordnen.

@ Andrasch
So ist es.
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(23.11.2016, 12:00)andrasch schrieb: Zur Grundsatzdiskussion:
Auf lange Sicht wird die Situation am Pferdeturm wieder in einer Insolvenz enden.
Du kannst jetzt noch zwei Jahre in der Oberliga mitspielen, vielleicht dich um ein paar Plätze verbessern,
aber dann musst du (für Sponsoren und auch Fans) für einen Aufstieg investieren (oder nennen wir es mal so: Geld anders verlagern!).
Soviel zum sportlichen/wirschaftlichen Teil (und sehr einfach ausgedrückt!).

Zum "Problem in der Fangemeinschaft":
Herr Sulkovsky hat bereits zu Beginn seiner Tätigkeit am Turm klar gemacht, dass ihm die Fanszene größtenteils egal ist. Keine Stammtische, keine Kommunikation, keine Treffen mit Fanclubs und und und... Das kann man alles so machen nur wird ihn das alles irgendwann einmal einholen und dann ist kein Fanbeauftragter, kein Fanclub etc. da um mit ihm in schweren Zeiten (Stichwort: "Retterkampagne") für seinen Arbeitsplatz bzw. die GmbH zu unterstützen. Interessiert ihn aktuell nicht, muss es ihn auch nicht...

Grundsatzdiskussion:

Auf lange Sicht spielen alle in dieser Liga, oder nahezu alle, in der Oberliga - egal wieviel Geld sie in die Hand nehmen. Sicherlich kann mal einer aufsteigen, aber das Grundsatzproblem ist bei allen sehr ähnlich. Es wollen letztendlich ein halbes Dutzend am Besten sofort rein, andere wollen es mittelfristig; da ist aber kein Platz. Letzendlich bremsen nicht die Finanzen das Ganze primär aus, sondern die Ligenstruktur sowie die Beschränkung der Aliens und die U23-Regelung. Damit bist Du nach oben hin per se schon chancenlos. Wenn Sponsoren von Aufstiegsnummer abhängen, dann beißt sich die Katze schon vom Prinzip her in den Schwanz.

Dreiklassengesellschaft - so gewollt - so durchgezogen und dabei bleibt es auch.
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(23.11.2016, 12:34)Nur_der_ECH_1948 schrieb:
(23.11.2016, 12:15)Boerje schrieb: Schade. Hab mehr erwartet...

ich auch

Ganz ehrlich? Von dir kommt nur heiße Luft ohne Substanz. Fakten? Fehlanzeige! Das ist billigste Stimmungsmache.
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Was hat Bomber Dir eigendlich getan?
Wir schaffen das  Cool man (Fragt sich nur was!)
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Vielleicht durfte er nicht mit fahren?
Die Signatur gefällt mir.
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Das könnten unter anderem rechtliche Grundlagen sein, warum der Verein das ganze in die eigene Hand nimmt.

Zitat: Was aber noch viel wichtiger ist: Wer Busreisen organisiert und durchführt ist „Reiseveranstalter“
Unabhängig vom Wegfall der doppelten personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungspflicht gilt nach wie vor: Jeder der wenigstens zwei Leistungen zu einer „Pauschalreise“ bündelt und zu einem Gesamtpreis anbietet, ist Reiseveranstalter im Sinne der EU-Pauschalreiserichtlinie und des deutschen Reisevertragsrechts (§§ 651 a ff. BGB).
Das gilt sowohl für Tages- als auch für Mehrtagesreisen.
Dies hat für nicht gewerblich tätige Einrichtungen, wie z.B. Vereine oder z.B. auch Schulen oder kirchliche und caritative Organisationen, erhebliche haftungsrechtliche, gewerbe- und steuerrechtliche Konsequenzen. Reiseveranstaltung ist ein Risiko!
Ob jemand als Reiseveranstalter eingeordnet wird, beurteilt sich ausschließlich aus Sicht des Reisekunden (und nicht etwa nach dem „eigenen“ Willen des „Veranstalters“ oder interner rechtlicher Vereinbarungen!).
Und: Wer mehr als ein bis zweimal Reisen im Jahr veranstaltet, wird vom Gesetzgeber „automatisch“ als Reiseveranstalter eingeordnet. Der „Reiseveranstalter“ muss also wissen,  daß er gegenüber dem Reisegast ganz bestimmte Informationspflichten (BGBInformationspflichtenverordnung) erfüllen muss, er vollumfänglich dem Reisevertragsrecht der §§ 651a ff BGB sowie weiteren, teils komplizierten gesetzlichen Pflichten unterliegt  daß er eine Insolvenzabsicherung gemäß § 651 k BGB benötigt und einen Sicherungsschein ausgeben muss (einzige Ausnahme: Reisen die nicht länger als 24 Stunden dauern, keine Übernachtung enthalten und nicht mehr als 75 € kosten)  dass er gegenüber dem Reisegast für die fehlerfreie Erfüllung des Vertrages haftet  daß er nicht nur für die eigene Tätigkeit haftet, sondern auch für die seiner Erfüllungsgehilfen, also für das Beförderungsunternehmen, wenn z.B. das Beförderungsmittel oder die Beförderung selbst nicht in Ordnung sind oder das Hotel, wenn z.B. die Unterkunft oder das Essen mangelhaft sind  daß er in unbegrenzter Höhe haftet, da nur bei Sachschäden eine Haftungsbegrenzung über die Allgemeinen Reisebedungen ( ARB ) möglich und zulässig ist 

Da ich ab und zu selber Touren Organisiere, weiß ich wie dünn das Eis ist, auf dem ich mich da begebe.   überlegen beten
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@Nur der ECH 1948:
Wenn Du hier ernstgenommen werden willst, dann solltest Du schon konkreter werden. Ansonsten...
Und zur Kritik am GF: Der ist ja wohl von der G.m.b.H. eingesetzt und man darf annehmen, dass es die Rückendeckung insbesondere vom Haupteigentümer GG hat. Und nur den Eigentümern gegenüber ist er rechenschaftspflichtig. Vielleicht macht er ja auch gerade das, was seine Chefs verlangen? (keine rhetorische Frage)
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Mit den ganzen Textbausteinen kann man schon nen Robot zum Antworten basteln, wie Putin ihn während des Trump-Wahlkampfs auf Twitter eingesetzt hat. lachen
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Danke Lutz1, danach hatte ich auch schon gesucht, da ich auch einen rechtlichen Hintergrund vermutet habe.
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