01.07.2015, 09:34
(01.07.2015, 01:06)Maroste 88 schrieb: Selbst wenn das Geschäft an eine andere übertragen wird gehen ja alle Vorgänge mit rüber.
Von Insolvenz ist ja nicht die Rede gewesen und eine Überschuldung liegt ja nicht vor.
So kenne ich das auch. Forderungen verschwinden ja nicht einfach, nur dadurch das ich eine GmbH dichtmache, ohne Insolvenz.