22.01.2016, 10:33
Schon interessant: Das Arbeitsgericht folgt bei seinem Urteil den Darstellungen von Stichnoth und seiner Anwältin und fällt danach sein Urteil.
D.h. dann doch, dass Papenburg eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, aber das Arbeitsgericht leitet das nicht an die Staatsanwaltschaft weiter, weil es nicht Aufgabe des Arbeitsgerichtes ist, sich mit strafrechtlichen Sachverhalten zu befassen.
Merkwürdiges Rechtsverständnis für mich.
D.h. dann doch, dass Papenburg eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, aber das Arbeitsgericht leitet das nicht an die Staatsanwaltschaft weiter, weil es nicht Aufgabe des Arbeitsgerichtes ist, sich mit strafrechtlichen Sachverhalten zu befassen.
Merkwürdiges Rechtsverständnis für mich.