22.01.2016, 12:47
Könnte sicher noch lustig werden.
Gelernt haben wir jetzt aber, das es ein Konstrukt gibt, was Ansprüche des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber faktisch ausschließt, wa sim Umkehrschluß heisst, das der Arbeitnehmer sich nicht darauf verlassen kann, trotz beiderseitiger Unterschrift einen gültigen Arbeitsvertrag zu haben. Nichts anderes wurde hier entschieden, denn um die eigentlichen Hintergründe für die Ansprüche ging es ja nicht, die hätte das AG eigentlich angehen müssen.
Schon geil ....
Gelernt haben wir jetzt aber, das es ein Konstrukt gibt, was Ansprüche des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber faktisch ausschließt, wa sim Umkehrschluß heisst, das der Arbeitnehmer sich nicht darauf verlassen kann, trotz beiderseitiger Unterschrift einen gültigen Arbeitsvertrag zu haben. Nichts anderes wurde hier entschieden, denn um die eigentlichen Hintergründe für die Ansprüche ging es ja nicht, die hätte das AG eigentlich angehen müssen.
Schon geil ....