01.07.2012, 18:18
(01.07.2012, 17:22)nordstadtapache schrieb: soweit ich weiß können erst durch diese Änderung die in GmbHs ausgelagerten Proficlubs an den Oberligen teilnehmen, was vorher nur den Stammvereinen möglich war (was z.B. Bhv im Abstiegsfall Probleme bereitet hätte). Falls ich da falsch liege bitte korrigieren
Indirekt führt diese Änderung natürlich dazu, dass das Konstrukt ESBG (als ausgelagerte Betriebsgesellschaft für genau diesen Fall) aus DEB-Sicht überflüssig wird.
Genau das sind die Punkte!