10.03.2017, 23:57
(08.03.2017, 11:41)defender schrieb: "Im Regelfall kann von einer Angemessenheit der Gesamtausstattung der Geschäftsführerbezüge ausgegangen werden, wenn der Gesellschaft nach Abzug der Geschäftsführervergütungen noch ein Jahresüberschuss vor Ertragssteuern in mindestens gleicher Höhe verbleibt."Das kann im Eishockey schwierig werden, da würde kein GF was verdienen. Weil haben ja alle höchstens eine eher rote als schwarze 0.