21.09.2017, 15:16
(21.09.2017, 15:06)bm_tie schrieb:(21.09.2017, 14:22)Bertl schrieb:(21.09.2017, 12:21)Thompson schrieb: Mmmh wer spricht denn eigentlich das Stadionverbot so aus? Der Pächter (Griebler), die GmbH, der e.V.? Oder gar der Besitzer des Stadions (Stadt)?
Das kommt darauf an, wer in dem Augenblick das Hausrecht hat. Der Besitzer aber am wenigsten. Oder kann Dein Vermieter über das Hausrecht Deiner Wohnung entscheiden?
Hier ist das so, daß man jemand bestenfalls nicht reinlassen kann; Betretungsverbot geht nur, wenn die Person offiziell am verbietungswürdigen Standort gemeldet ist bzw. wenn ein Straftatsbstand vorliegt, Stalking z.B. Wird in Deutschland nicht viel anders sein, ähnlichwerden auch die Stadionsperren beim Rasenball funktionieren. Wie allerdings z.B. Türsteher in Kneipen Betretungsverbot begründen, interessiert mich auch.
Ganz einfach mit Ihrem Hausrecht, denn Sie dürfen entscheiden wen Sie in Ihre Lokalität und somit Ihr Eigentum reinlassen.
Würde ich zumindest sagen.