25.05.2018, 15:43
Zunächst einmal gilt ja die Unschuldsvermutung. Und das ist gut so.
Sollten sich die Anschuldigungen als wahr herausstellen, ist ein Verbleib für mich nicht denkbar. Und das wäre gut so.
Sollten sich die Anschuldigungen als wahr herausstellen, ist ein Verbleib für mich nicht denkbar. Und das wäre gut so.