25.05.2018, 18:10
(25.05.2018, 15:43)Boomer schrieb: Zunächst einmal gilt ja die Unschuldsvermutung. Und das ist gut so.
Sollten sich die Anschuldigungen als wahr herausstellen, ist ein Verbleib für mich nicht denkbar. Und das wäre gut so.
Wahr oder nicht wahr ist eine Frage des Richters, falls überhaupt einer ins Spiel kommt, nicht zwingend des Sachverhaltes. Fest steht jedenfalls, daß durch die eigenartige Berichterstattung so oder so was hängenbleibt. Selbst wenn ein eindeutiger Sachverhalt vorliegen würde, würde er verurteilt, zu was auch immer und damit ist es dann auch gut.
Doppelbestrafung ist nicht im Sinne der gängigen Rechtsauffassung