25.08.2018, 12:06
Laut Bosmannurteil ist jeder EU-Bürger überall in der EU Berufsberechtigt. Meines Wissens sind die Begrenzungen eine unverbindliche Selbstverpflichtung. Wenn sich also ein Verein nicht dran halten wolle, könne er jederzeit 3 Tschechen einsetzen und gegen die Wertung vor öffentlichen Gericht klagen. Genauso könnte jeder EU-Bürger klagen, wenn die Ablehnung des Vertrages mit Kontingentstelle begründet wird und nicht mit Leistung.