22.06.2019, 08:12
abweichende Wirtschaftsjahre sind zulässig und genau so normal wie jene, die sich mit dem Kalenderjahr decken, man hat sie oder man hat sie nicht. Der Unterschied ist lediglich, zu welchem Zeitpunkt die Abschlussbilanz des Vorjahres vorliegt. Bei Saisonbetrieben - wie z.B. Eishockey-GmbHs kann man das laufende Geschäftzsjahr durchaus von z.B. Juli bis Juni sehen, die Zeit also, in der auch die Einahmen für e i n e Saison erzielt werden. Hat man Geschäftsjahr = Kalenderjahr, hat man keine genaue Betrachtung der einzelnen Saisons, sondern immer ein Mischmasch zwischen zwei Saisons,also z.b. das Ende 2017/2018 und die erste Phase 2018/2019 z.B. im Geschäftsjahr 2018. Im Endeffekt und über mehr als ein Jahr betrachtet, gehupft wie gesprungen.
Ich kann nichts Böses daran entdecken, zumal da jeder machen kann wie er will. Was das mit der Lizensierung zu tun haben könnte, zumal das jedes Jahr das Gleiche ist, erschließt sich mir nicht auf den ersten Blick, aber ich kenne die Lizensierungskriterien auch nicht.
Ich kann nichts Böses daran entdecken, zumal da jeder machen kann wie er will. Was das mit der Lizensierung zu tun haben könnte, zumal das jedes Jahr das Gleiche ist, erschließt sich mir nicht auf den ersten Blick, aber ich kenne die Lizensierungskriterien auch nicht.