13.09.2019, 22:06
Schöne Grüsse von Gerhard Griebler
ich fragte ihn vorhin auf den tieferen Sinn "Klage gegen die Stadt Hannover"
Der Stadionbetreiber wurde von seinem Rechtsantwalt darauf hin gewiesen, das während der Veranstaltung Eishockeyspiel der Raum bis 500 m um das Stadion herum auch in den Bereich seiner Veranstalterhaftung fällt. Sollte also es jetzt zu Tätigkeiten z.B. hinter der Eisenbahnbrücke nördlich vom Stadion kommen, währe dafür der Stadionbetreiber zuständig.
Durch die Klage, welche selbstverständlich nicht durchgezogen werden soll, wird die Haftung wieder an die Stadt Hannover übergeben.
Nehme das so zur Kenntnis, kann es nicht beurteilen, sollte nur zum Abkühlen dieses Themas führen.
ich fragte ihn vorhin auf den tieferen Sinn "Klage gegen die Stadt Hannover"
Der Stadionbetreiber wurde von seinem Rechtsantwalt darauf hin gewiesen, das während der Veranstaltung Eishockeyspiel der Raum bis 500 m um das Stadion herum auch in den Bereich seiner Veranstalterhaftung fällt. Sollte also es jetzt zu Tätigkeiten z.B. hinter der Eisenbahnbrücke nördlich vom Stadion kommen, währe dafür der Stadionbetreiber zuständig.
Durch die Klage, welche selbstverständlich nicht durchgezogen werden soll, wird die Haftung wieder an die Stadt Hannover übergeben.
Nehme das so zur Kenntnis, kann es nicht beurteilen, sollte nur zum Abkühlen dieses Themas führen.
Neun von zehn Stimmen in meinem Kopf sagen,
ich wäre irre. Eine summt...
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