05.02.2020, 20:15
(05.02.2020, 18:13)Chief-13- schrieb:(05.02.2020, 16:04)bm_tie schrieb:(05.02.2020, 15:57)defender schrieb: Ich bin ja kein Anwalt, aber endet die Überlassung nicht mit der Kündigung durch den Arbeitnehmer beim überlassenden Arbeitgeber ? Der Torwart ist ja nicht woanders hinverliehen worden, sondern er hat gekündigt und sich einen neuen Arbeitgeber gesucht. Bin gespannt.
Gute Frage ... was wäre denn mit einem Angestellten einer Leiharbeitsfirma, der für ein Jahr fest irgendwo gebucht ist und seinen Arbeitsvertrag mittendrin kündigt? Aber sowas sollte ein Anwalt wissen, bevor er da einsteigt.
Dann sollte die verleihende Firma für Ersatz sorgen, denke ich mal. Voraussetzung ist allerdings, dass er länger als 6 Monate beim Entleiher angestellt ist, ansonsten können Leiher und Entleiher das Verhältnis innerhalb von zwei Wochen kündigen, wenn ich da richtig im Bilde bin. Seit wann ist der Kerl denn bei den Bauern?
Ich würde sagen, kommt darauf an. Buche ich beispielsweise zwei Vollzeitkräfte, dann hat der Verleiher mir immer zwei zur Verfügung stellen. Buche ich aber ganz konkret Mitarbeiter XY, und der verlässt die Leihfirma habe ich Pech.