18.03.2011, 15:07
Nee! Ganz so einfach ist das glaube ich nicht mit der Einbürgerung.
Nach § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz "kann"ein Ausländer unter gewissen Voraussetzungen eingebürgert werden. Das ist dann Ermessen der Behörde.
Nach § 9 "soll" ein Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen eingebürgert werden, wenn er mit einem Deutschen oder einer Deutschen verheiratet ist. Das ist dann eingeschränktes Ermessen der Behörde. Wenn Jamie mit einer Deutschen verheiratet ist und über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, hätte er wohl gute Chancen. Ein 100% sicheren Anspruch gibts da aber noch nicht.
Nach § 10 schließlich "ist" ein Ausländer unter gewissen Voraussetzungen einzubürgern. Da gibts dann kein Ermessen der Behörde mehr. Da muß dann aber m.E. der Einbürgerungstest gemacht werden um nachzuweisen, daß der Ausländer über "Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt." Und der Ausländer muß 8 Jahre in Deutschland leben.
In jedem Fall wäre die bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben.
Nach § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz "kann"ein Ausländer unter gewissen Voraussetzungen eingebürgert werden. Das ist dann Ermessen der Behörde.
Nach § 9 "soll" ein Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen eingebürgert werden, wenn er mit einem Deutschen oder einer Deutschen verheiratet ist. Das ist dann eingeschränktes Ermessen der Behörde. Wenn Jamie mit einer Deutschen verheiratet ist und über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, hätte er wohl gute Chancen. Ein 100% sicheren Anspruch gibts da aber noch nicht.
Nach § 10 schließlich "ist" ein Ausländer unter gewissen Voraussetzungen einzubürgern. Da gibts dann kein Ermessen der Behörde mehr. Da muß dann aber m.E. der Einbürgerungstest gemacht werden um nachzuweisen, daß der Ausländer über "Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt." Und der Ausländer muß 8 Jahre in Deutschland leben.
In jedem Fall wäre die bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben.
52° 22′ 20″ N, 9° 46′ 50″ O