07.12.2022, 16:25
Natürlich, das macht Regeln eigentlich aus
Streng genommen handelt es sich natürlich um eine rechtlich nicht wirklich bindende Selbstverpflichtung, aber das sollte nicht als Ausrede taugen.
https://www.deb-online.de/wp-content/upl...Presse.pdf
Streng genommen handelt es sich natürlich um eine rechtlich nicht wirklich bindende Selbstverpflichtung, aber das sollte nicht als Ausrede taugen.
Zitat:1.3.7 Transferkartenpflichtige Spieler (Art. 60 DEB SpO):
Die Anzahl der maximal einzusetzenden transferkartenpflichtigen Spieler wird gem. Art. 60 Ziff. 2 DEB-SpO auf drei festgelegt.
Ferner haben die teilnehmenden Vereine sich im Rahmen einer freiwilligen Selbstbeschränkung darauf verständigt, dass
- nur Torhüter mit deutscher Staatsangehörigkeit eingesetzt werden (bei den Tilburg Trappers entsprechend nur Torhüter mit niederländischer Staatsangehörigkeit)
- maximal nur 5 Lizenzen für die o.g. Spieler während der Wettkampfsaison 2022/2023 vergeben werden dürfen. Eine Lizenz wird verbraucht/vergeben, sofern der jeweilige Spieler im Meisterschaftsspielbetrieb (Hauptrunde sowie anschließende, weiterführende Runden) eingesetzt wird.
https://www.deb-online.de/wp-content/upl...Presse.pdf