02.10.2023, 09:35
(02.10.2023, 08:47)DEG schrieb: Hoffentlich reift beim Stadionbetreiber auch die Erkenntnis, dass es inzwischen bis in den Oktober warm sein kann.
Gegen die Nebelbildung muss unbedingt etwas unternommen werden. So darf es nicht bleiben.
Wenn man auf den Wetterbericht von nächsten Sonntag guckt, muss man schon wieder Sorge haben,
dass das Spiel vernünftig durchgeführt werden kann.
Da wir uns gestern auch die Frage gestellt haben, wie das Spiel bei einem etwaigen Abbruch aufgrund von Nebel gewertet würde, habe ich mal den Passus nachgelesen, der mich doch ein wenig beruhigte...
Zitat:Art. 27, Absatz 1
Sind die Schiedsrichter gezwungen, ein begonnenes Spiel aufgrund „Höherer Gewalt“ oder widriger Umstände zu unterbrechen, so darf der endgültige Abbruch erst nach einer Wartezeit von 45 Min. erfolgen. Diese Wartezeit gilt auch, wenn ein Spiel aus den in Art. 26 benannten Gründen nicht begonnen werden kann.
Ich für mich persönlich schlussfolgere dadurch, dass es öfters dann zu Spielunterbrechungen kommt, wo die Spieler aufs Eis geschickt werden um den Nebel zu vertreiben. Auch gestern hat es keine 2-3 Runden gedauert, dann bestand das Problem mit dem Nebel nicht mehr. Sicher nicht optimal, aber nun. Wenn man etwas unternimmt, dann aber bloß nicht wieder die alten Lüfter in der Nordkurve installieren...