04.01.2024, 07:30
(03.01.2024, 18:32)Lutz1 schrieb:Es handelt sich aber um ein Antragsdelikt. Kein Anzeige, keine Strafverfolgung.(03.01.2024, 17:44)arenatyp schrieb:(03.01.2024, 17:40)BKASCHLEIF schrieb: Leute beruhigt euch, es wird sich sehr wahrscheinlich leider sowieso eh nichts ändern.
Stadionverbot schön und gut, aber glaubt irgendwer ernsthaft das könne man nicht umgehen? Dann lässt man sich halt n Bart wachsen, rasiert selbigen ab, andres Trikot Mütze auf und fertig... Das wird mit Verlaub absolut nichts nützen.
Tickets personalisieren und bei der Einlasskontrolle mit Perso abgleichen. Fragt sich nur ob man diesen Mehraufwand betreiben will / kann.
Nö, keine Personalisierung, auch wenn dies natürlich helfen würde.
Es gibt immer wieder Fans, welche kurzfristig nicht können und ihre Karte verkaufen müssen ( zu Originalpreis!!). Das würde dies extrem erschweren.
Klar kann man Stadionverbote umgehen, aaaaaber wenn man Leute im Stadion erwischt ist es Hausfriedensbruch und da kann es schon empfindliche Strafen für geben.
Nur wahrscheinlich werden diese Strafen in der Höhe eher selten ausgesprochen.
Bezogen auf unseren Schwarzen Block und die Mellendorfer Schwarzträger, sind doch einige Gesichter bekannt, so dass doch ein größeres Risiko besteht erwischt zu werden.
Setzt ein wenig Zivilcourage voraus, aber kann helfen.
Für Hausfriedensbruch im Sinne von § 123 StGB beträgt die Höchststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe, woraus sich nach § 78 StGB eine dreijährige Verjährungsfrist ergibt.
(Quelle Wikipedia)