01.07.2024, 11:00
(30.06.2024, 16:26)Nr80 schrieb: Bm_tie und in einer Firma ist nicht der jeweilige Abteilungsleiter der direkte Vorgesetzte?
Klar hat am Ende der GF oder der Gesellschafter beim ECH Ja die selbe Person das letzte Wort, aber im Alltag/Tagesgeschäft ist doch der Trainer verantwortlich und damit die meiste Zeit der Zusammenarbeit.
Spannend ist doch am Ende, wer die Mannschaft zusammenstellt. Welchen Einfluss hat der Trainer. Das ist ja selbst beim Fußball total unterschiedlich.
sicher ist der Abteilungsleiter, hier Trainer, der direkte Vorgesetzte, was seinen Tätigkeitsbereich betrifft. Im Rahmen seiner definierten Tätigkeit kann er machen was er will, also z.b. Disziplinarmaßnahmen durch führen o.ä. Man kann ihm auch weitreichende Vollmachten geben, z.b. Verhandeln etc. , aber selbst wenn er eine Handlungsvollmacht nach HGB hat, haftet er nicht. Das ist der springende Punkt. Normalerweise haftet eine GmbH nur mit den Stammeinlagen seiner Gesellschafter, bei einem Crash sieht das mitunter anders aus ...
Ich kann mir vorstellen, daß ein Trainer im besonderen Fall Veträge aushandeln kann, rechtsverbindlich abschließen kann er die normalerweise nicht.
Letzendlich entscheidet der Controller, weil er die Gesamtkostenstruktur im Auge hat und für die Finanzen verantwortlich ist, zumindest sollte das so sein.
Ist der normaler Angestellter, ist er weisungsgebunden, ist der Prokurist, kann er theoretisch machen was er will, jedenfalls nach Gesetzeslage.
Ich bin schon der Meinung, daß sich ein Trainer "seine" Mannschaft so weit wie möglich zusammenbasteln soll, aber ich bin mir eben auch nicht sicher, ob jeder Trainer den wirtschaftlichen Backround hat das Gesamtgefüge zu beurteilen. Das ist nicht sein Job.