15.09.2024, 01:29
Naja, Streik kommt in beiden Fällen eher nicht vor, weil Streik ist nur zulässig mit Anmeldung durch eine Gewerkschaft, sonst ist das Arbeitsverweigerung. Mit entsprechenden gesetzlichen Regelungen, Sonderkündigungsrecht, Zahlungsverweigerung, Schadensersatzforderung. Worum es eher geht ist wohl Arbeit nach Vorschrift und ohne emostionalen einsatz, quite Quitting, bzw. deutsch innere Kündigung.