30.10.2024, 13:08
(30.10.2024, 12:41)Benno88 schrieb:(30.10.2024, 12:16)andrasch schrieb: wird getauscht
Öffentliche Sport- und Tanzveranstaltungen sind am Volkstrauertag wohl verboten !
Wie kann dann ein Eishockeyspiel mit einen anderen getauscht werden ?
Es sei denn die U23 spielt unter Ausschluß der Öffentlichkeit ! ??
wenn man keinen Eintritt nimmt und keinen Ausschank von Bier anbietet dürfte man streng genommen spielen.
Aus der Verordnung des Landes Niedersachsen:
Am zweiten Sonntag vor dem 1. Advent (Volkstrauertag) und am letzten Sonntag vor dem 1. Advent (Totensonntag) sind zusätzlich verboten:
a) Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, von 5 Uhr morgens ab;
b) öffentliche sportliche Veranstaltungen gewerblicher Art;
c) öffentliche sportliche Veranstaltungen nicht gewerblicher Art, sofern sie mit Auf- oder Umzügen, mit Unterhaltungsmusik oder mit Festveranstaltungen verbunden sind;
d) alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen.
Nicht verboten sind Ausstellungen nicht gewerblicher Art, die weder durch ein Beiprogramm noch auf andere Weise den ernsten Charakter des Tages beeinträchtigen.
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seit 1985 am Turm zu Hause...
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