Gestern, 12:16
(10.02.2026, 22:59)Boerje schrieb:(10.02.2026, 22:12)Erni schrieb: Wollen wir Zustände, wie beim Fussball? Nein. Wo die Vergehen geduldet werden und irgendwann brennt das halbe Stadion. Wie kommt man auf so einen Schwachsinn? Und wie hier schon jemand geschrieben hat, man weiss was passiert. Und ja, es gibt durchaus Möglichkeiten, um dem gegenüber zu stehen. Was würdest Du denn da machen? Die beiden Rauswürfe kratzen die Ultras doch eh nicht, Verluste sind doch eh eingeplant, die kommen doch nicht wegen Eishockey ins Stadion. Das weißt Du woher?
Aber weil offensichtlich bei uns in der GmbH keine Idee für Gegenmassnahmen haben (was hat die GmbH damit zu tun?), zum nächsten Spiel jegliche Fangutensilien verbieten, keine Fahnen, keine Trommeln und laut Stadionordnung ist sogar das Megafon verboten. Also Verbot durchsetzen und auch beobachten, das die Verbote eingehalten werden. Der Ordnungsdienst sucht Helfer, bewirb dich doch mal?!
Boah wollen wir vielleicht alle mal die Populismus-Spirale verlassen? Was haben jegliche Fanutensilien oder Trommeln mt Pyrotechnik zu tun? Im Gegensatz zu anderen Stadien haben wir verschärfte Maßnahmen wie z.B. kein Megaphon. Immer wieder Anlass von Kritik anderer ultraorientierter Fangruppen (Halle, Wedemark). Für die Durchsetzung ist in erster Linie der Ordnungsdienst bei der Einlasskontrolle zuständig. Eben jener Ordungsdienst, der öffentlich um Unterstützung bittet. Sekundär müsste dann ein externer Sicherheitsdienst oder besser die Polizei eingreifen. Den Ehrenamtlichen möchte ich sehen, der bei einer vollen Südtribüne beim Derby in den Block stürmt, ne Fahne runterreißt und darüber hinaus vollkommen ohne Eskalation etwaige Verursacher aus dem Block begleitet. Ich verkneife mir jetzt weitere Kommentare dazu, wobei ich wirklich Lust an einer sachlichen Diskussion hätte. Nur fehlt mir die Fantasie, dass das hier im Forum gelingt.
Na dann gehen wir es doch mal ganz sachlich an - ganz flink mit KI-Unterstützung zusammengestellt und dann etwas überarbeitet und um eigene Einschätzungen ergänzt:
A. Hier sind acht sachliche und gut nachvollziehbare Argumente, die gegen das Abbrennen von Pyrotechnik in einem halboffenen Eisstadion sprechen – logisch aufgebaut von formalen Regeln bis zu konkreten Gefährdungen:
- Verstoß gegen die Stadionordnung und geltendes Recht
In nahezu allen Stadionordnungen ist das Abbrennen von Pyrotechnik ausdrücklich verboten. Zusätzlich greifen Vorschriften aus dem Sprengstoff-, Brand- und Versammlungsrecht. Zuwiderhandlungen können zu Stadionverboten, Strafanzeigen und hohen Geldstrafen führen. Eine Zuwiderhandlung ist mindestens eine Ordnungswidrigkeit nach Sprengstoffrecht, für die nach § 41 Sprengstoffgesetz ein Bußgeld bis zu 50.000 € fällig wird. Sobald der Umgang mit Pyrotechnik als vorsätzlich, gefährlich oder nicht mehr geringfügig eingestuft wird, kann auch eine Straftat nach Sprengstoffgesetz (§ 40 SprengG) vorliegen und eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren begründen.
- Haftungsrisiken für Verein, Veranstalter und Ordner
Kommt es durch Pyrotechnik zu Schäden oder Verletzungen, können erhebliche zivil- und strafrechtliche Konsequenzen für den Veranstalter entstehen – auch dann, wenn die Tat von Einzelpersonen begangen wurde.
- Unterschätzte Rauchgasbelastung trotz „halboffenem“ Stadion
Pyrotechnische Erzeugnisse setzen giftige Rauchgase, Feinstaub und Metalloxide frei. In halboffenen Stadien staut sich der Rauch häufig unter dem Dach oder zieht unkontrolliert durch Zuschauerbereiche, statt sich gleichmäßig zu verflüchtigen.
- Akute Gesundheitsgefahr für Zuschauerinnen, Zuschauer und Spieler
Rauchgase können Atemnot, Hustenanfälle, Augenreizungen oder Panik auslösen – besonders bei Kindern, Asthmatikern, älteren Menschen und Sportlern, die unter hoher körperlicher Belastung stehen.
- Erhöhte Brandgefahr durch heiße Partikel und Funkenflug
Pyrotechnik erreicht Temperaturen von mehreren hundert bis über tausend Grad. Funken können auf Kleidung, Banner, Sitzschalen, Dämmmaterialien oder Technik fallen und Brände auslösen – auch fernab der Zündstelle.
- Gefährdung Unbeteiligter durch Fehlfunktionen oder Wurfbewegungen
Pyrotechnische Gegenstände sind keine kontrollierbaren Effekte. Umkippen, Herausrutschen, Durchzünden oder Weiterwerfen kann zu schweren Verbrennungen oder Augenverletzungen bei unbeteiligten Zuschauerinnen und Zuschauern und Angehörigen des Ordnungsdienstes führen.
- Erschwerte Evakuierung und Panikreaktionen
Rauchentwicklung kann Sichtachsen versperren und Fluchtwege unübersichtlich machen. Knall- und Lichteffekte können Panik auslösen, insbesondere bei Kindern oder Menschen, die Pyrotechnik nicht erwarten.
- Imageschaden und sportliche Konsequenzen für den Verein
Pyrotechnik kann zu Spielunterbrechungen, Geldstrafen, Geisterspielen oder Punktabzügen führen. Langfristig schadet sie dem Ruf des Vereins und belastet das Verhältnis zu Sponsoren, Familien und Genehmigungsbehörden.
B. Und hier kommen sechs sachliche Argumente für das zurückhaltende Vorgehen von Angehörigen des Ordnungsdienstes und der Polizei:
Das liegt an einer Mischung aus praktischer Einsatzlogik, Risikomanagement und rechtlicher Strategie. Obwohl Pyrotechnik illegal ist und gefährlich sein kann, reagieren Ordnungsdienst und Polizei oft deeskalierend, statt sofort hart durchzugreifen. Die Gründe lassen sich so erklären:
- Schutz der Menschenmenge
- Ein direkter Zugriff auf zündende Personen in einem vollen Stadion kann unmittelbar Panik auslösen.
- Panik kann zu Stürzen, Gedränge und Verletzungen führen – oft gefährlicher als die Pyrotechnik selbst.
- Deeskalation minimiert Sekundärrisiken für Zuschauer.
- Ein direkter Zugriff auf zündende Personen in einem vollen Stadion kann unmittelbar Panik auslösen.
- Begrenzte Eingriffsmöglichkeiten
- In großen Menschenmengen ist es logistisch schwer, einzelne Personen sofort zu erreichen.
- Viele Fans sind mobil, die Situation kann sich schnell ändern.
- Direkte Konfrontation kann eskalieren und zu massiven Rangeleien führen.
- In großen Menschenmengen ist es logistisch schwer, einzelne Personen sofort zu erreichen.
- Verhältnismäßigkeit
- Die Polizei muss verhältnismäßig reagieren (§ 1 PolG).
- Wenn durch das Abbrennen der Pyrotechnik keine akute Lebensgefahr besteht, wird zunächst versucht, ruhig zu intervenieren, z. B.: Ansprache, Aufforderung, Umleitung.
- Ein überhastetes Eingreifen könnte juristisch später als unverhältnismäßig bewertet werden.
- Die Polizei muss verhältnismäßig reagieren (§ 1 PolG).
- Prävention und Abschreckung
- Deeskalation wird oft mit Gespräch und Sichtbarkeit kombiniert, um das Verhalten zu stoppen, ohne dass es zu Verletzungen kommt.
- Ziel ist, dass Fans freiwillig aufhören, bevor es zu ernsthaften Schäden kommt.
- Deeskalation wird oft mit Gespräch und Sichtbarkeit kombiniert, um das Verhalten zu stoppen, ohne dass es zu Verletzungen kommt.
- Einsatzstrategie: Dokumentation + Ahndung im Nachhinein
- Polizei und Ordnungsdienst filmen, fotografieren und dokumentieren Vorfälle, um strafrechtliche Schritte nachträglich einzuleiten.
- Das erlaubt, die Sicherheitslage stabil zu halten, während Täter später belangt werden.
- Polizei und Ordnungsdienst filmen, fotografieren und dokumentieren Vorfälle, um strafrechtliche Schritte nachträglich einzuleiten.
- Erfahrung und Taktik
- Erfahrung zeigt: harte, aggressive Maßnahmen in der Menge führen oft zu größeren Problemen als das Pyro-Feuer selbst.
- Deeskalation ist effektiver und sicherer für alle Beteiligten, einschließlich der Einsatzkräfte.
- Erfahrung zeigt: harte, aggressive Maßnahmen in der Menge führen oft zu größeren Problemen als das Pyro-Feuer selbst.
Fazit B: Das zurückhaltende Vorgehen des Ordnungsdienstes und der Polizei beim Abbrennen von Pyrotechnik ist nachvollziehbar und durchaus üblich. Leider wissen die Verursacher der Ordnungswidrigkeiten bzw. teils auch Straftaten, sich in der Menge zu verstecken und dies auszunutzen. Dennoch ist es wünschenswert, dass möglichst viele Täter im Nachgang ermittelt und belangt werden können. Dies ist unter Mithilfe von Zeuginnen und Zeugen sicher auch im Nachhinein gut möglich.

