12.01.2012, 10:12
HotIndian schrieb:Schön, dass dir dein eigener Kommentar gefällt
Achso...den gefällt mir icon, darf man nur anwenden auf andere Kommentare? Sorry, dass ich das falsch genutzt habe, da mir Künis Handlung gefiel...kommt nicht wieder vor ;-)
(12.01.2012, 00:04)Hartor schrieb: solche spieler sind mir tausend mal lieber als solche pussys wie zum beispiel ein bombis, die keinerlei zweikampfhärte haben und sich rumschubsen lassen... da habe ich lieber einen clair oder einen gerbig, bei denen die emotionen mal durchkommen und die auch mal zeichen setzen, auch wenn man dafür mal ne strafe kassiert! das ist eishockey und war am turm immer so! manchmal muss es halt krachen...
Wenn sie es wenigstens mal krachen lassen würden...nein da werden dumme Strafen gezogen wie beim letzten Heimspiel in der Situation kurz vor der 2ten Drittelpause. Warum hat denn da ein Clair nicht mal richtig zugelangt als nur halbherzig anzudeuten, um dann nen Stift in der Hose zu haben und sich nur über den Gegner lustig zu machen? Er selber sagt im Interview er fühle sich als der "Polizist" der Mannschaft...ja wo denn? Ein Dewan war ein "Polizist" aber bei weitem nicht ein Clair, der wenns ernst wird doch bisher immer den Schwanz eingezogen hat. Andere Spieler im Team machen es d schlauer...da bekommt man mal nen Schlag auf die Hand vom Collins, merkt sich das und wenn sich die Gelegenheit bietet dann langt man ihm mal ordentlich eine in der nächsten sich bietenden Situation, weil "Torwart wird hier geschützt"
(12.01.2012, 09:17)Brotdose schrieb: Kann mir jemand von euch mal erklären, warum manche ausländische Spieler bereits nach 6 oder 6 1/2 Jahren nen deutschen Pass bekommen (jüngstes Bespiel Borzecki von Schwenningen) und andere Spieler wie Györi oder Doyle erst nach 7 1/2 bis 8 Jahren?
Einige würden jetzt bestimmt wieder sagen das läge an bestandenen/nicht bestandenen Deutschtests. Aber ansich gilt die Person muss 8 Jahre gewöhnlich hier gelebt haben. Wie es die Ausländerbehörden begründen jemand schon nach 6 Jahren den Pass zu geben ist mir jedoch rätselhaft. Hier ein Auszug
Zitat:Voraussetzungen zur Einbürgerung
Ist man nicht mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, haben Personen einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie verfügen über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland
- Sie leben seit mindestens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland
- Sie sichern für sich und ihre Familienangehörige ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld den Lebensunterhalt
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse
- Sie haben einen Einbürgerungstest über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung bestanden
- Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt
- Sie bekennen sich zum deutsche Grundgesetz
- Sie haben ihre alte Staatsangehörigkeit verloren oder geben sie auf