01.03.2013, 07:41
Bisher ist das Insolvenzverfahren ja nicht mal eröffnet. Es läuft ja gerade erst der Antrag auf Eröffnung. Die Verwaltung des Vermögens durch den vorläufigen Insolvenzverwalter Dr.Eckert ist im Insolvenzantragsverfahren angeordnet. (Quelle: Öffentliche Bekanntmachung aus dem Insolvenzregister)
Was sagen denn die Durchführungsbestimmungen der ESBG? Dass die Teilnahme an Play-Off / Play-Down ausgeschlossen ist, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder schon, wenn die Insolvenz beantragt ist? Das ist ein Unterschied! Habe die Durchführungsbestimmungen der ESBG in den letzten Jahren immer im Netz gefunden. Dies Jahr leider nicht.
Was sagen denn die Durchführungsbestimmungen der ESBG? Dass die Teilnahme an Play-Off / Play-Down ausgeschlossen ist, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder schon, wenn die Insolvenz beantragt ist? Das ist ein Unterschied! Habe die Durchführungsbestimmungen der ESBG in den letzten Jahren immer im Netz gefunden. Dies Jahr leider nicht.
52° 22′ 20″ N, 9° 46′ 50″ O