01.03.2013, 18:41
Es wäre trotzdem nett, wenn mal irgendwo offiziell was zu den Dauerkarten gesagt/geschrieben würde. Theoretisch muss der Insolvenzverwalter keine Leistungen erbringen, für Zahlungen, die vor dem Insolvenzantrag an die GmbH geleistet wurden. Und da fallen auch unsere Dauerkarten drunter.