04.03.2013, 11:27
(04.03.2013, 10:52)defender schrieb: @ Uwe59
Ich weiß nicht, woher Du Deine Informationen hast, aber ich beziehe mich auf die letzten ESBG-Durchführungsbestimmungen, ich ich downloaden konnte. Darin heißt es ganz klar, dass der Verein, dessen Insolvenzantrag bis zum Ende der Punktrunde zurückgenommen wurde, an den Playoffs/downs teilnimmt.
Sinn der Insolvenzregelung ist doch auch nur, dass Gläubiger nicht zum Verzicht erpresst werden und der Verein ungestraft weitermacht. Das wäre ja dann nicht der Fall. Solltest Du hier aber neuere Durchführungsbestimmungen vorlegen können, wäre das hilfreich.
Weil die ESBG doch schon die Anfrage des Insolvensverwalter abgelehnt hat. Es besteht natürlich die Möglichkeit, das sie ihre Meinung noch mal ändern.
Das ist Momentan Fakt, aber träumen darf man ja.
Es geht weiter, immer weiter!