08.03.2013, 10:30
Aus der Durchführungsbestimmung 2011/12:
1.2.2 Diese Durchführungsbestimmungen behalten ihre
Gültigkeit bis zum Erlass der
Durchführungsbestimmungen 2012/2013 - mit der Maßga
be, dass die Daten analog
fortzuschreiben sind -, sofern nicht vorher andere
Entscheidungen getroffen worden sind.
Würde das nicht heißen, das die alte von 2011/12 noch Gültigkeit hat?
1.2.2 Diese Durchführungsbestimmungen behalten ihre
Gültigkeit bis zum Erlass der
Durchführungsbestimmungen 2012/2013 - mit der Maßga
be, dass die Daten analog
fortzuschreiben sind -, sofern nicht vorher andere
Entscheidungen getroffen worden sind.
Würde das nicht heißen, das die alte von 2011/12 noch Gültigkeit hat?

Es geht weiter, immer weiter!