13.06.2013, 16:52
§1.4 der aktuell gültigen DEB-Satzung:
Der DEB ist ständiger Gesellschafter der ESBG Eishockeyspielbetriebsgesellschaft mbH (ESBG) mit Sitz in München, die für die Organisation des Spielbetriebs deren Ligen zuständig ist.
Der DEB ist ständiger Gesellschafter der ESBG Eishockeyspielbetriebsgesellschaft mbH (ESBG) mit Sitz in München, die für die Organisation des Spielbetriebs deren Ligen zuständig ist.
