18.06.2013, 17:38
(18.06.2013, 17:36)nordstadtapache schrieb: Das BSDG bezieht nicht nur auf Einzeldaten zu bestimmten Personen, sondern auch auf sämtliche Daten die eine natürliche Person bestimmbar machen. Dabei spielt es keine Rolle wer das wie kann, sondern ob eine Zuordnung ausgeschlossen werden kann oder nicht (§3 Abs.1). Und die Bestimmbarkeit wenigstens eines der genannten User kann wohl als gegeben angesehen werden.
Da hast du Recht! Aber er ist nicht durch den Post bestimmbar, sondern durch Posts, die er selber getätigt hat! Somit liegt hier keine Verletzung des Datenschutzes vor! Keiner der User ist durch den Post als natürliche Person bestimmbar. Das ist ja auch der Sinn von Nicknames!
Satzzeichen sind keine Rudeltiere