28.08.2013, 08:01
das is doch alles Humbug... das ist doch keine Option sondern ganz normal... steht in jedem vernünftigen Kaufvertrag drin: ... bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum des Verkäufers...
Das bezieht soich doch nur darauf wenn sSchwenningen die Raten nicht bezahlt (so ist zumindest GP seine Ausdsage kommuniziert worden) ... was ist daran "Rückkauf-Option"?
Wenn Schwennigen fristgerecht bezahlt, kann GP da garnix machen nehme ich an, ausser es ist doch wirklich ein spezieller "Rückkauf" vereinbart....
Das bezieht soich doch nur darauf wenn sSchwenningen die Raten nicht bezahlt (so ist zumindest GP seine Ausdsage kommuniziert worden) ... was ist daran "Rückkauf-Option"?
Wenn Schwennigen fristgerecht bezahlt, kann GP da garnix machen nehme ich an, ausser es ist doch wirklich ein spezieller "Rückkauf" vereinbart....

