07.07.2014, 12:19
(07.07.2014, 10:40)Maroste 88 schrieb: das der ordentlich gewählte Vorstand einfach so einen stellvert. Vorstand benennt und ihn kommissarisch einsetzt kommt mir schon seltsam vor.
Ob das rechtlich ok ist kann ich nicht beurteilen, aber wenn es dem Verein hilft und die Mitglieder nichts dagegen haben......
Jemanden kommisarisch in den Vorstand zu benennen ist nicht unüblich in Vereinen, und steht zumeist auch in der Satzung so drin. Wie und in welchem Wortlaut es genau dort drin stehen muß, kann Dir wahrscheinlich nur ein Jurist beantworte.
Vielleicht reicht ja schon eine Formulierung wie folgende:
Zitat:(7) Der Vorstand ist befugt, an Stelle der anderen Vereinsorgane, dringliche
Anordnungen zu treffen und unaufschiebbare Geschäfte zu besorgen.