11.04.2015, 16:53
Nur mal so als Frage ... wenn der Herr Michl zuwenig Steuern gezahlt hat, weil sein Arbeitgeber eine falsche Gehaltsabrechung geliefert hat, dann ist das zwar ganz böse, aber es zieht für den besagten Herrn sicher kein Steuerstrafverfahren nach sich. Ich denke, der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, sich mit seiner Gehaltsabrechnung auf Steuerberaterniveau auseinandersetzen zu können. Er zahlt nach Zustellung einer modifizierten Steuererklärung nach und gut isses.
Wieso bitte dann eine Selbstanzeige, oder habe ich da was falsch verstanden ?
Wieso bitte dann eine Selbstanzeige, oder habe ich da was falsch verstanden ?