10.09.2015, 20:30
Immer wenn die Zuschauereinnahmen kleingerechnet werden, muss ich nach der Veröffentlichung des Gewinnabführungsvertrags der GmbH fragen. Schließlich ist die Spielbetriebs-GmbH doch nur gegründet worden, um jegliches Risiko vom Verein fernzuhalten. Ein Schelm, wer denkt, die Abkehr vom Vereinsrecht diene nur der Verhinderung von Transparenz und Mitbestimmung. Vermutlich soll keiner weinen müssen, weil die Abführungen so mickrig sind.
Was war nochmal der Kaufpreis für die Anteile ? Die Gegenleistung von Person X ist was ?
Was war nochmal der Kaufpreis für die Anteile ? Die Gegenleistung von Person X ist was ?