19.10.2015, 21:49
(19.10.2015, 21:42)Bertl schrieb:(19.10.2015, 21:03)GodofThunder schrieb: Der Spieler ist für seinen Schläger verantwortlich.
Auch in der Schuss- und Passbewegung.
Das wird in der Regel explizit erwähnt.
ABER:
Eine Verletzung durch hohen Stock ist nicht zwingend eine 5 +SPD oder gar Matchstrafe.
Wenn die Verletzung "accidentally", also versehentlich erfolgt, kann auch 2+2 gegeben werden.
Und genau so kenne ich die Regelauslegung aus anderen Ligen und Spielen auch.
Wird der Gegenspieler durch den hohen Stock in der Schussbewegung verletzt, gibt es 2+2.
Hier die 5 + SPD zu geben ist zwar regelkonform, aber völlig überzogen. Hab ich so noch nie gesehen.
Ich habe mir das Video jetzt ein paar mal angesehen. Hugo fährt auf den Gegenspieler zu, umfährt ihn, und müsste eigentlich wissen, dass dieser immer noch neben ihm, bzw schräg vor ihm ist. Er nimmt dann richtig Schwung mit der Kelle und zieht einmal komplett durch, und dabei trifft er seinen Gegenspieler am Ende des Schwunges. Also von "accidentally" will ich dabei nicht mehr unbedingt sprechen.
Und noch nie gesehen, ... ... Ich kann mich da an eine TV-Übertragung von einer WM (??) erinnern, in der ein Deutscher Spieler eine 5 + SPD bekommen hat wegen hohen Stockes mit Verletzungsfolgen. Im Getümmel hat ein anderer Spieler von unten gegen seine Kelle getickt, diese kickte hoch und verletzte den Gegenspieler im Gesichtsbereich. Diese Szene wurde später in der Spielanalyse vom Fachexperten als regelkonform eingestuft, da der Spieler für seinen Schläger verantwortlich ist.
In einer solchen Situation würde ich schon eher von accidentally sprechen. Und genauso würde ich es sehen Gunnar, wenn ein Spieler an der blauen Linie ausholt, und von hinten kommt ein Spieler angefahren, und fährt in die Ausholbewegung.
Lustig wäre es gewesen, wenn das Ding gesessen hätte und er ihn ne Millisekunde später trifft .... man könnte auch hingehen und sagen, hätte er ihn nicht gehakt, wäre die Kelle weg geblieben. Fest steht, daß die Regel etwas absonderlich erscheint, wenn auch im Prizip wegen der Schutzfunktion gerechtfertigt.