27.10.2015, 10:31
(27.10.2015, 09:11)lemmie schrieb:(26.10.2015, 19:28)HI-Indianer schrieb: Wenn ihm das mit Auto Vertraglich zugesichert wurde hat er das Recht das bis zum Ende des Vertrages zu fahren, ob er Krank ist oder nicht.
Nur mal der Sache wegen. Gilt für jeden Firmenwagenfahrer genauso.
Falsch, mein Bester! Wenn die Entgeltzahlung durch die Krankenkasse übernommen wird(nach 6 Wochen), muss der Firmenwagen zurückgegeben werden, da er Gehaltsbestandteil ist*. Das gleiche gilt bei Elternzeit. Mach Dich erstmal schlau bevor Du hier rumtönst!
*Dienstwagen muss nach sechs Wochen Krankheit zurückgegeben werden: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.12.2010, 9 AZR 631/09
Wissen wir denn, ob es sichbei den Autos überhaupt um Dienstwagen handelt ? Stellt XYZ als Sponsor Fahrzeuge zur freien Verfügung bereit, die nicht einem Einzelnen fest zugeordnet sind, dann ist das ein Pool, aus dem sich jeder bedienen kann und dann ist es kein Dienstwagen im Sinne des Gesetzes und fällt demnach auch nicht unter diesbezügliche Rechtsprechung. Im Übrigen eine nicht unübliche Geschichte ..., da wir aber das nicht genau wissen .....