05.01.2016, 06:11
(04.01.2016, 15:41)nordstadtapache schrieb: Ist eben nicht egal, weil üblicherweise ein Fanbeauftragter eben genau das ist, er ist von der GmbH beauftragt sich um Fanbelange zu kümmern und als Schnittstelle für diese zu fungieren.
Er vertritt aber nicht grundsätzlich die Interessen der Fans (natürlich sollte er das in der Praxis möglichst schon), weil er eben nicht unabhängig ist.
Ob wir hier beides brauchen, möchte ich jetzt gar nicht beurteilen, aber so werden die Begrifflichkeiten in der deutschen Sportlandschaft verwendet, und daran sollten wir uns bei der Diskussion morgen Abend orientieren.
Wo ist das denn im Eishockey so? Das mag bei Fusball so sein, aber bei den Fanbauftragten, die ich vom Eishockey kenn, ist es nicht so. Und die sind sogar auch z.T. über Minijobs bei den Spielbetriebsgesellschaften angestellt. Das hat dann aber etwas mit Aufwandsentschädigung und Versicherungsschutz zu tun.