16.03.2016, 22:35
In einem Punkt irrt der Artikel aber: Die Lizenz lag zu keiner Zeit bei einer der GmbHs, sondern beim SC Langenhagen e.V.
Der Lizenzentzug droht aber natürlich trotzdem, weil auch dieser Fall mittlerweile (seit Kassel) in den Durchführungsbestimmungen vorgesehen ist:
Der Lizenzentzug droht aber natürlich trotzdem, weil auch dieser Fall mittlerweile (seit Kassel) in den Durchführungsbestimmungen vorgesehen ist:
Zitat:Diese Regelung gilt ebenfalls für den Fall, dass ein an der Oberliga-Nord teilnehmender Verein sich bei der Abwicklung seines Senioren-Spielbetriebes einer Kooperation mit einem Dritten (z.B einer Kapitalgesellschaft) bedient