31.08.2016, 17:42
Wenn man die Emotionen mal rausläßt ...
Der EV finanziert alles was er finanzieren muß aus Beiträgen oder vertraglich festgelegten Zuwendungen seitens der GmbH, was Anderes kann eigentlich so und ohne Weiteres nicht sein. Die Vermarktungsrechte liegen aus historischen Gründen bei Insolvenzverwalter der alten GmbH, die der nach Belieben verticken kann, schon um Geld für die alten Gläubiger zu ziehen. Das hat er aber nicht, er die Rechte vermietet, an die Gmbh mit einer Kaufoption, die offenbar einen Betrag festlegt, der zu hoch ist. Man hat also seitens der GmbH die Option nicht genutzt und ein Alternativangebot gemacht. Tritt kein Anderer auf den Plan, geht das normalerweise bei der Gläubigerversammlung durch, denn dann bekommen sie wenigstens etwas.
Da der besagte EV ja aus Spielbetrieb oder Gastronomie oder was auch immer keine Einnahmen erzielt, kann er den Gebotspreis (zumal die Marke für einen reinen Verein in der Situation keinen Nutzen bringt) nur extern finanzieren, oder er spart sich die Kohle ebend aus den Einnahmen, die er über die Gmbh erzeugt, zusammen. An Sparen glaube ich nicht, nur mal nebenbei.
Also kommt die Kohle von Aussen, entweder von der damaligen Fanaktion oder von Onkel Otto oder Tante Frieda. Kommt er aus der damaligen Aktion, dann wird er nicht zweckgebunden verwendet. Kommt er aus eigenen Ersparnissen, dann kann ein Vorstand in der Regel eine solche Transaktion in der Größenordnung ohne eindeutiogen Mitgliederbeschluß auch nicht durchziehen, theoretisch vielleicht, aber nicht praktisch.
Also kommt hier die Kohle von Aussen und da stellt sich die Frage, welchen Zweck man damit erfolgt. Selbst wenn man die Nummer erfolgreich abschließt und dann mit enormen, natürlich externem Einsatz, eine Mannschaft aufbieten könnte, dann hat man immer noch den EC Hannover am Arsch, der sich seine Ligenberechtigung durchaus mit anderen Konstrukten beschaffen kann wenn er will.
Fazit ... die Austeigerei aus dem Bietverfahren und dient auch einem Zweck, hätte man es unbedingt für nötig befunden, dann hätte man das aus dem Mannschaftsetat generiert, wenn es nicht anderes geht. Hätten mal halt einen Hansel weniger auf Kufen. Das ist es aber sicher nicht.
rein gefühlsmässig ... ich sehe das auch krass, aber nicht negativ
Der EV finanziert alles was er finanzieren muß aus Beiträgen oder vertraglich festgelegten Zuwendungen seitens der GmbH, was Anderes kann eigentlich so und ohne Weiteres nicht sein. Die Vermarktungsrechte liegen aus historischen Gründen bei Insolvenzverwalter der alten GmbH, die der nach Belieben verticken kann, schon um Geld für die alten Gläubiger zu ziehen. Das hat er aber nicht, er die Rechte vermietet, an die Gmbh mit einer Kaufoption, die offenbar einen Betrag festlegt, der zu hoch ist. Man hat also seitens der GmbH die Option nicht genutzt und ein Alternativangebot gemacht. Tritt kein Anderer auf den Plan, geht das normalerweise bei der Gläubigerversammlung durch, denn dann bekommen sie wenigstens etwas.
Da der besagte EV ja aus Spielbetrieb oder Gastronomie oder was auch immer keine Einnahmen erzielt, kann er den Gebotspreis (zumal die Marke für einen reinen Verein in der Situation keinen Nutzen bringt) nur extern finanzieren, oder er spart sich die Kohle ebend aus den Einnahmen, die er über die Gmbh erzeugt, zusammen. An Sparen glaube ich nicht, nur mal nebenbei.
Also kommt die Kohle von Aussen, entweder von der damaligen Fanaktion oder von Onkel Otto oder Tante Frieda. Kommt er aus der damaligen Aktion, dann wird er nicht zweckgebunden verwendet. Kommt er aus eigenen Ersparnissen, dann kann ein Vorstand in der Regel eine solche Transaktion in der Größenordnung ohne eindeutiogen Mitgliederbeschluß auch nicht durchziehen, theoretisch vielleicht, aber nicht praktisch.
Also kommt hier die Kohle von Aussen und da stellt sich die Frage, welchen Zweck man damit erfolgt. Selbst wenn man die Nummer erfolgreich abschließt und dann mit enormen, natürlich externem Einsatz, eine Mannschaft aufbieten könnte, dann hat man immer noch den EC Hannover am Arsch, der sich seine Ligenberechtigung durchaus mit anderen Konstrukten beschaffen kann wenn er will.
Fazit ... die Austeigerei aus dem Bietverfahren und dient auch einem Zweck, hätte man es unbedingt für nötig befunden, dann hätte man das aus dem Mannschaftsetat generiert, wenn es nicht anderes geht. Hätten mal halt einen Hansel weniger auf Kufen. Das ist es aber sicher nicht.
rein gefühlsmässig ... ich sehe das auch krass, aber nicht negativ