01.09.2016, 22:51
Gemäß der mir vorliegenden Satzung des e.V. muss eine Mitfgliederversammlung gemäß §15 Abs.5 mit einer Frist von 14 Tagen rechtzeitig bekanntgegeben werden. Auf der Homepage wurde diese Nachricht erstmals am 30.08.2016 verkündet. Die Versammlung findet am 05.09.2016 statt. Hm? Ist da etwas an mir vorbeigegangen?