02.09.2016, 09:32
(01.09.2016, 22:51)Der Schamane schrieb: Gemäß der mir vorliegenden Satzung des e.V. muss eine Mitfgliederversammlung gemäß §15 Abs.5 mit einer Frist von 14 Tagen rechtzeitig bekanntgegeben werden. Auf der Homepage wurde diese Nachricht erstmals am 30.08.2016 verkündet. Die Versammlung findet am 05.09.2016 statt. Hm? Ist da etwas an mir vorbeigegangen?
Wovon sprichst Du überhaupt?? Da keine Mitgliederversammlung einberufen wurde, ist das was Du da schreibst null und nichtig.
BTW, da Du ja scheinbar im eV bist und grad so MEGA Unzufrieden, hast Du bestimmt auch schon das Gespräch in den 2 letzten Tagen mit den Verantwortlich Personen gesucht und geführt, oder? Denn wenn nicht weiß ich nicht wieso man als eV Mitglied so auf den eV einschlagen kann. Das zeugt dann nämlich eher davon das man selbst zwar Mitglied ist, aber bitte ja nichts im und für den Verein in dem man ist machen will.