02.09.2016, 10:12
(02.09.2016, 10:01)Chrischi schrieb:(02.09.2016, 09:45)nordstadtapache schrieb: Und zur Urteilsbildung kann der Vorstand natürlich auch um Abstimmungen bitten.
Was für eine Urteilsbildung soll das denn sein, wenn der Verein nach eigenen Angaben ein rechtsverbindliches Angebot abgegeben hat, ohne vorher seine Mitglieder zu befragen? Zurückzunehmen ist das Angebot dann auch nicht mehr, wenn die Mitglieder in Mehrheit dagegen stimmen.
Ich sage nicht dass er wird, aber er könnte...
Das Ergebnis wäre in für ihn in keinem Fall bindend.