04.09.2016, 10:52
Hallo zusammen,
ich habe hier im Forum in den letzten zwei Tagen viel gelesen.
Demnach gibt es verkürzt gesagt den Verein und die GmbH.
Der Verein ist mit 26% an der GmbH beteiligt.
Jetzt hatte die GmbH ihre Vorkaufsoption genutzt und ein sehr viel niedrigeres Gebot für die Namens- u. Bildrechte abgegeben, als von der Insolvenzverwalterin gefordert.
Dieses Angebot wurde von ihr - vorbehaltlich der Zustimmung der Gläubiger - akzeptiert.
Somit bestand durchaus die Möglichkeit, die Rechte günstig (durch die GmbH - an der auch der Verein beteiligt ist) zu kaufen.
Warum bitte gibt man dann als an der GmbH beteiligter Gesellschafter (Verein) ein weiteres, höheres Angebot ab?
Das ist so, dass man sich selbst überboten hat!
Ok. Da gibt es eine mögliche Insolvenzgefahr der GmbH.
Jedoch wurde von Gesellschaftern der GmbH geäußert, die Namens- u. Bildrechte an einen Treuhänder abzutreten.
Es ist mir unverständlich, dass die 3 Gesellschafter dies nicht untereinander/ miteinander klären konnten, bevor unnötig Geld der Fans/ Mitglieder aus dem Fenster geworfen wird/ wurde!
Weiterhin ist mir aufgefallen, dass es schon längere Zeit intensive Kontakte zwischen Mitgliedern des alten und des neuen Vorstands des Vereins gab/ gibt.
Somit ist es (nicht) verwunderlich, dass Mitglieder des alten Vorstands den Verein übergangsweise bis zur nächsten Mitgliederversammlung führen wollten, um sich dann selbst zur Wahl zu stellen, da man keinen neuen Vorsitzenden finden konnte.
Plötzlich ist mit Dr. Heinze dann aber doch sehr schnell ein neuer Vorstand präsentiert worden. Ein Rechtsanwalt, welcher schon für den ECH tätig war.
Im Übrigen ist pikanter Weise eine Person, der vom neuen Vorstand eingesetzten ´Verantwortlichen´, Geschäftsführer eines Unternehmens der Günter Papenburg-Gruppe.
Ein weitere Person hat beruflich in Langenhagen ihren Wirkungskreis.
Zufall?
We will see...
ich habe hier im Forum in den letzten zwei Tagen viel gelesen.
Demnach gibt es verkürzt gesagt den Verein und die GmbH.
Der Verein ist mit 26% an der GmbH beteiligt.
Jetzt hatte die GmbH ihre Vorkaufsoption genutzt und ein sehr viel niedrigeres Gebot für die Namens- u. Bildrechte abgegeben, als von der Insolvenzverwalterin gefordert.
Dieses Angebot wurde von ihr - vorbehaltlich der Zustimmung der Gläubiger - akzeptiert.
Somit bestand durchaus die Möglichkeit, die Rechte günstig (durch die GmbH - an der auch der Verein beteiligt ist) zu kaufen.
Warum bitte gibt man dann als an der GmbH beteiligter Gesellschafter (Verein) ein weiteres, höheres Angebot ab?
Das ist so, dass man sich selbst überboten hat!
Ok. Da gibt es eine mögliche Insolvenzgefahr der GmbH.
Jedoch wurde von Gesellschaftern der GmbH geäußert, die Namens- u. Bildrechte an einen Treuhänder abzutreten.
Es ist mir unverständlich, dass die 3 Gesellschafter dies nicht untereinander/ miteinander klären konnten, bevor unnötig Geld der Fans/ Mitglieder aus dem Fenster geworfen wird/ wurde!
Weiterhin ist mir aufgefallen, dass es schon längere Zeit intensive Kontakte zwischen Mitgliedern des alten und des neuen Vorstands des Vereins gab/ gibt.
Somit ist es (nicht) verwunderlich, dass Mitglieder des alten Vorstands den Verein übergangsweise bis zur nächsten Mitgliederversammlung führen wollten, um sich dann selbst zur Wahl zu stellen, da man keinen neuen Vorsitzenden finden konnte.
Plötzlich ist mit Dr. Heinze dann aber doch sehr schnell ein neuer Vorstand präsentiert worden. Ein Rechtsanwalt, welcher schon für den ECH tätig war.
Im Übrigen ist pikanter Weise eine Person, der vom neuen Vorstand eingesetzten ´Verantwortlichen´, Geschäftsführer eines Unternehmens der Günter Papenburg-Gruppe.
Ein weitere Person hat beruflich in Langenhagen ihren Wirkungskreis.
Zufall?
We will see...