06.09.2016, 11:03
Mein Fazit und Ergebnis der Info-Veranstaltung des ECH Indians e.V.
1. Herr Heinze räumte grosse Fehler ein, so sei er sich nicht bewusst gewesen, dass das RETTERGELD ja zweckgebunden sei und Frau Hermann bestätigte, dass sie diese Gelder, immerhin über 40.000 Euro für den Fall zurück gelegt habe, falls bei einer Insolvenz der Spielbetriebs GmbH, Zahlungsverpflichtungen auf den Verein zukämen. Damit wäre dann auch das Rettergeld im Interesse der Retter (Spender), also zur Fortführung des Spielbetriebes der Spielbetriebs GmbH gewährleistet.
2. Mithin, so sehe ich das, ist eine zweckfremde Nutzung zB zum Ankauf einer Marke, nicht zulässig, zumindest nicht mit dem gespendeten Geld.
3. Der Verein ist Treuhänderischer Verwalter der Spielbetriebs-Gelder zum Zwecke der Fortführung eines Spielbetriebes, das Rettergeld ist sozusagen Bürgschaftskapital für die GmbH und wurde von Marion Hermann extra separiert.
Frage an Turmoldie: ist das Rechtens?
4. Marion Hermann musste zudem eingestehen, dass Sie von dem Interesse der Spielbetriebs- GmbH, die Marke stillschweigend zu kaufen, schon vor einigen Monaten erfahren hatte. Dies hat sie jedoch erst eingeräumt, nachdem sie darauf hingewiesen wurde, dass Ihr dies ganz offiziell als Mitglied des Vereins-Vorstandes mitgeteilt worden war.
5. Herr Heinze gestand dann ein, dass die parallele Gründung der HUNTERS dazu führte, dass er in das Bieterverfahren einstieg, um sich ( e.V.) „und für die Spielbetriebs GmbH“ die Markenrechte zu sichern.
6. Dass er damit als 26% Gesellschafter der Spielbetriebs GmbH gegen die 74% der übrigen Gesellschafter der Spielbetriebs GmbH eigenmächtig handelte und gegen deren Interessen vorsätzlich verstossen hatte, war ihm mithin ganz offensichtlich klar. Tatsache ist nach dem Bekunden der Vorstandsmitglieder, dass diese die Insider-Information „der Absicht, die Marke zu einem kleinen Geldbetrag von der InsVerw. zu erwerben“ Frau Hermann bekannt war.
7. Er räumte dann ein, er habe „leider“ ( so seine Aussage) vergessen, dies gegenüber der Spielbetriebs GmbH zu kommunizieren, sodass diese erst aus der Presse davon erfuhr.
8. Ab jetzt will man aber miteinander sprechen. Als Herr Griebler anbot, der Verein könne die HUNTERS sofort übernehmen, war jedoch die Reaktion nicht vereinskonform, denn das wollte man sich jetzt erst einmal überlegen und „es seien ja so viele Baustellen offen“
Es wurde auch zugegeben dass für Kinder oder Schüler mit 15 Jahren am Turm Schluss ist, dieses Jahr sind die nach Köln und Iserlohn abgewandert.
9. Insgesamt ist nachgewiesen, es wurde von Seiten des Vereins ziemlich alle Rechtsverletzungen begangen, die man begehen konnte.. Kein gutes Zeugnis für ......
vielleicht sollte sich der neue Vorstand mal überlegen, ob Marion Hermann noch zum Wohle des Vereins handelt
1. Herr Heinze räumte grosse Fehler ein, so sei er sich nicht bewusst gewesen, dass das RETTERGELD ja zweckgebunden sei und Frau Hermann bestätigte, dass sie diese Gelder, immerhin über 40.000 Euro für den Fall zurück gelegt habe, falls bei einer Insolvenz der Spielbetriebs GmbH, Zahlungsverpflichtungen auf den Verein zukämen. Damit wäre dann auch das Rettergeld im Interesse der Retter (Spender), also zur Fortführung des Spielbetriebes der Spielbetriebs GmbH gewährleistet.
2. Mithin, so sehe ich das, ist eine zweckfremde Nutzung zB zum Ankauf einer Marke, nicht zulässig, zumindest nicht mit dem gespendeten Geld.
3. Der Verein ist Treuhänderischer Verwalter der Spielbetriebs-Gelder zum Zwecke der Fortführung eines Spielbetriebes, das Rettergeld ist sozusagen Bürgschaftskapital für die GmbH und wurde von Marion Hermann extra separiert.
Frage an Turmoldie: ist das Rechtens?
4. Marion Hermann musste zudem eingestehen, dass Sie von dem Interesse der Spielbetriebs- GmbH, die Marke stillschweigend zu kaufen, schon vor einigen Monaten erfahren hatte. Dies hat sie jedoch erst eingeräumt, nachdem sie darauf hingewiesen wurde, dass Ihr dies ganz offiziell als Mitglied des Vereins-Vorstandes mitgeteilt worden war.
5. Herr Heinze gestand dann ein, dass die parallele Gründung der HUNTERS dazu führte, dass er in das Bieterverfahren einstieg, um sich ( e.V.) „und für die Spielbetriebs GmbH“ die Markenrechte zu sichern.
6. Dass er damit als 26% Gesellschafter der Spielbetriebs GmbH gegen die 74% der übrigen Gesellschafter der Spielbetriebs GmbH eigenmächtig handelte und gegen deren Interessen vorsätzlich verstossen hatte, war ihm mithin ganz offensichtlich klar. Tatsache ist nach dem Bekunden der Vorstandsmitglieder, dass diese die Insider-Information „der Absicht, die Marke zu einem kleinen Geldbetrag von der InsVerw. zu erwerben“ Frau Hermann bekannt war.
7. Er räumte dann ein, er habe „leider“ ( so seine Aussage) vergessen, dies gegenüber der Spielbetriebs GmbH zu kommunizieren, sodass diese erst aus der Presse davon erfuhr.
8. Ab jetzt will man aber miteinander sprechen. Als Herr Griebler anbot, der Verein könne die HUNTERS sofort übernehmen, war jedoch die Reaktion nicht vereinskonform, denn das wollte man sich jetzt erst einmal überlegen und „es seien ja so viele Baustellen offen“
Es wurde auch zugegeben dass für Kinder oder Schüler mit 15 Jahren am Turm Schluss ist, dieses Jahr sind die nach Köln und Iserlohn abgewandert.
9. Insgesamt ist nachgewiesen, es wurde von Seiten des Vereins ziemlich alle Rechtsverletzungen begangen, die man begehen konnte.. Kein gutes Zeugnis für ......
vielleicht sollte sich der neue Vorstand mal überlegen, ob Marion Hermann noch zum Wohle des Vereins handelt