06.09.2016, 12:39
(06.09.2016, 12:22)ower 50 schrieb:(06.09.2016, 11:03)wenona schrieb: Mein Fazit und Ergebnis der Info-Veranstaltung des ECH Indians e.V.
1. Herr Heinze räumte grosse Fehler ein, so sei er sich nicht bewusst gewesen, dass das RETTERGELD ja zweckgebunden sei und Frau Hermann bestätigte, dass sie diese Gelder, immerhin über 40.000 Euro für den Fall zurück gelegt habe, falls bei einer Insolvenz der Spielbetriebs GmbH, Zahlungsverpflichtungen auf den Verein zukämen. Damit wäre dann auch das Rettergeld im Interesse der Retter (Spender), also zur Fortführung des Spielbetriebes der Spielbetriebs GmbH gewährleistet.
Wenn ich das richtig verstehe, ist dem e.V. also durch die Insolvenz der damaligen GmbH gar kein Schaden entstanden, denn die 40000 Euro waren doch dazu gedacht, diesen Schaden auszugleichen.
Laut Frau Herrmann hatte die damalige GmbH z. Zt. der Insolvenz 2013 noch 60.000,- € Verbindlichkeiten beim Verein, auf denen der dann sitzen geblieben ist.