06.09.2016, 14:40
(06.09.2016, 14:30)ower 50 schrieb: 40 000 Euro waren für den entstandenen Schaden durch die Insolvenz als Ausgleich gedacht. Wenn die damalige Gmbh 60 000 Euro Verbindlichkeiten beim e.V. hatte, ist dieses Geld eigentlich weg. Dann muss der e.V. ja nicht so schlecht aufgestellt gewesen sein damals, wenn jetzt noch 40 000 da sind. Die 19 300 Euro als Rücklage sind da noch nicht mit eingerechnet.
Aber wenn man das alles vermischt hat, fragt man sich, wer da die Kasse geprüft hat. Altindianer ja wohl nicht.
Vermutlich war´s der Hamster von Frau Henning. Nichts gegen Hamster...
Was mir noch einfällt, oft gibt es bei Vereinen auch die Konstellation, dass man nur gemeinschaftlich über Konten verfügen darf...aber das ist nur Theorie...