28.12.2016, 17:17
(28.12.2016, 13:55)wenona schrieb:(28.12.2016, 12:25)Erni schrieb:Zitat:Von wegen er könnte haftbar gemacht werden, Björn. Das weißt Du genauso gut wie ich, dass es ein vorgeschobener Einwand ist. Man hätte genauso gut sagen können, ihr dürft nicht mit dem Namen EC Hannover Indians dafür werben und schon hätte es kein Problem gegeben. Oder denkst Du, wenn "Bomber Tours" eine "Indianerfahrt nach Hamburg" anbietet, dass es diesbzgl. rechtliche Konsequenzen für den GF gegeben hätte? Ernsthaft? Aber mag jeder für sich beurteilen, wie er darüber denkt...
Dan hätte man eine Veranstalter-Haftpflicht abgeschlossen und den Versicherungsbeitrag auf die Mitfahrer umgelegt. Ernie hätte da sicher auch beraten können.
Sind heute in Essen auch Trommeln vor Ort?
Dann hätte man aber als Reiseveranstalter eine Firma anmelden müssen und somit wäre man nicht nur haftbar bei irgendwelchen Aus- oder Unfällen sondern auch das Finanzamt steht dann regelmäßig vor der Tür - oder liege ich da falsch?
Du liegst falsch. Es ist eine Grauzone.
Aber eine ordentliche Buchführung ist dafür schon zwingend notwendig.