28.12.2016, 19:18
(28.12.2016, 19:00)wenona schrieb: Dann schau mal hier:
Gründung
Reisevermittlung- und Reiseveranstaltungsgewerbe
Welche Voraussetzungen Sie für eine Gründung mitbringen müssen:
Die Gewerbefreiheit gestattet es jedem, ein Gewerbe zu betreiben (§ 1 Gewerbeordnung). Daraus ergibt sich die Pflicht, das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt (Bezirksamt) anzumelden. Für die Anmeldung eines Reisebüros oder Reiseveranstalters benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde. Diese Unterlagen erhalten Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Bezirksamt. Die Gewerbeanmeldung ist unabhängig von einer eventuellen Eintragung ins Handelsregister (allerdings zwingend für GmbH, AG, OHG und KG). Ferner wird eine Steuernummer benötigt, die man beim Finanzamt formlos beantragen kann. Neben der Gewerbeordnung muß das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 651 ff.BGB) beachtet werden. Reiseveranstalter benötigen zusätzlich den Nachweis der Kundengeldabsicherung (Insolvenzversicherung)
Nehmen Sie Kundengelder entgegen, die Sie an den Veranstalter weiterleiten (zählt in dem Falle, wenn Karten mit verkauft werden) bzw. von diesem abgebucht werden üben Sie damit eine treuhänderische Funktion aus und zählen zu den sog. überwachungsbedürftigen Gewerben.
So steht es bei der IHK
Ich weis, es gibt aber auch noch entsprechende Lücken, wie z.B. Häufigkeit, Trennung der Gelder, wer organisiert was, zentrale Anlaufstelle, welches Busunternehmen, ist es immer der gleiche und welche Grundsätzlichen Absicherungen hat das Unternehmen........
Daher sagte ich ja, es ist ein Grauzone, in der man sich bewegt. Ich habe mich ja mit dem Thema zwangsläufig beschäftigt, da ich ja ab und zu Auswärtstouren organisiere.
Letztendlich habe ich da immer den Hut auf und das ganze basiert auf Vertrauen, das ich mit den Geldern keinen Mist mache, das weis ich.