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so recht verstehe ich das immer noch nicht - war jetzt Papenburg GS oder Stichnoth ? Irgendwer muß ja haften, egal wie das konstruiert war.
Hätte der Richter die Forderung aus x-beliebigen Gründen abgelehnt, ok - aber so ? Abgesehen davon, müssen doch die Kläger vorher wissen, an wen sie sich genau zuhalten haben ?
Ich versteh das so nicht, vielleicht hat einer da nähere Informationen
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Ohne Worte, was die Presse daraus wieder macht...
Klingt schon wieder so, als hätten die "guten Krabbler" gegen die "bösen Indianser" gewonnen.
Hier hat eigentlich noch niemand "gewonnen" oder "verloren". Der "Zieladressat" der Klage war lediglich falsch - also kann eine der Parteien (oder sogar beide?) nun gegen Günni klagen, der ja scheinbar eine falsche Erklärung abgegeben hat.
Da geht noch was!
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Günni P und MS werden sich bstimmt so abgesichert haben, dass Ihnen niemand etws anhaben kann.
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Könnte sicher noch lustig werden.
Gelernt haben wir jetzt aber, das es ein Konstrukt gibt, was Ansprüche des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber faktisch ausschließt, wa sim Umkehrschluß heisst, das der Arbeitnehmer sich nicht darauf verlassen kann, trotz beiderseitiger Unterschrift einen gültigen Arbeitsvertrag zu haben. Nichts anderes wurde hier entschieden, denn um die eigentlichen Hintergründe für die Ansprüche ging es ja nicht, die hätte das AG eigentlich angehen müssen.
Schon geil ....
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Das wird noch ganz heiß. Es handelt sich um eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe oder Geldbuße geahndet wird. GP hat eigene Fachanwälte für nahezu jedes Recht. Gnadenlos wird der Umgang mit Pavlow.
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B.t.w.: Die größte hannoversche Tageszeitung hat es geschafft - jedenfalls im e-paper, die Papierausgabe kenne ich noch nicht - das Bild von D. S. der falschen Person zuzuordnen - abgebildet ist M. S...